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Rentenübersicht Im Bereich Rente geht es im Rahmen der Rechtsberatung am häufigsten um zwei Fragen:
  1. Liegen die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vor?
    Durch Anklicken der gelben Schaltfläche  <Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?> öffnet sich ein Formular, mit dem die einzelnen Voraussetzungen für diese Rente abgefragt werden. Gleichzeitig wid die jeweils abgefragte Voraussetzung näher erläutert. Nacheinander werden die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, einer Rente wegen teileiser Erwerbsminderung oder eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (kommt nur noch für vor dem 02.01.1961 Geborene in Betracht) abgefragt. Sobald ein Ergebnis feststeht, wird dieses in roter Schriftfarbe angezeigt. 
  2. Ab wann kann ich frühestens die Altersrente beanspruchen? 
    Es gibt 4 Arten von Altersrenten
  • Regelaltersrente
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte mit 63
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte. 
Durch Anklicken der gelben Schaltfläche <ab wann in Altersrente?> öffnet sich ein neues Formular, Damit kann durch Auswahl des Geburtsjahres und des Geburtsmonats das Datum des Rentenbeginns ermittelt werden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart aufgezeigt.

Wer sich den Anforderungen des Arbeitslebens nicht mehr gewachsen sieht, fragt sich, wie es finanziell weitergehen soll, wenn die Arbeit aufgegeben werden muss.
Dabei denkt man häufig zunächst an eine Erwerbsminderungsrente. Bevor man jedoch einen entsprechenden Antrag stellt, sollten - oft wesentlich günstigere - Alternativen in Betracht gezogen werden.
Die naheliegendste Alternative ist der Weg über das Krankengeld. Wenn man seinen Job nicht mehr machen kann, Ist man arbeitsunfähig. Diese Arbeitsunfähigkeit muss man sich von seinem Arzt bescheinigen lassen (sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung legt man dem Arbeitgeber vor, der verpflichtet ist für sechs Wochen weiterhin das reguläre Arbeits Entgelt zu zahlen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus andauern, entsteht der Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt entweder 90 % des letzten Nettolohnes oder 70 % des letzten Bruttolohns.

Wer vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ganztägig gearbeitet hat, steht im Regelfall mit dem Krankengeld wesentlich besser da als mit einer Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus den regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung zu versendenden Renteninformationen. Darin werden drei Zahlen aufgeführt. Die erste Zahl gibt Auskunft über die zu erwartende Erwerbsminderungsrente, wenn die Erwerbsminderung unmittelbar zuvor eingetreten ist.
Die Erwerbsminderungsrente deckt im Regelfall nicht einmal ansatzweise den bisherigen Lebensstandard ab. Von daher ist es auch sinnvoller, statt einer Erwerbsminderungsrente Krankengeld in Anspruch zu nehmen.
Der Krankengeldanspruch besteht für maximal 78 Wochen, auf die die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet wird.
Aber auch nach Beendigung des Krankengeldanspruches ist die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente wirtschaftlich häufig nicht sinnvoll, weil ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen kann, dessen Höhe im Regelfall ebenfalls die Erwerbsminderungsrente übersteigt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sowohl Krankenkasse wie auch Arbeitsagentur während des Leistungsbezuges in die Rentenkasse einzahlen, wodurch sich der spätere Rentenanspruch erhöht.
All das sind Vorüberlegungen, die man unbedingt anstellen sollte, bevor man einen Antrag auf Erwerbslosen stellt.