Rentenübersicht
Im Bereich Rente geht es im Rahmen der Rechtsberatung am häufigsten um zwei Fragen:
- Liegen die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vor?
Durch Anklicken der gelben
Schaltfläche <Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?> öffnet sich
ein Formular, mit dem die einzelnen Voraussetzungen für diese Rente
abgefragt werden. Gleichzeitig wid die jeweils abgefragte Voraussetzung
näher erläutert. Nacheinander werden die Voraussetzungen für eine Rente
wegen voller Erwerbsminderung, einer Rente wegen teileiser
Erwerbsminderung oder eine Rente wegen Berufsunfähigkeit (kommt nur
noch für vor dem 02.01.1961 Geborene in Betracht) abgefragt. Sobald
ein Ergebnis feststeht, wird dieses in roter Schriftfarbe angezeigt.
- Ab wann kann ich frühestens die Altersrente beanspruchen?
Es gibt 4 Arten von Altersrenten
- Regelaltersrente
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für langjährig Versicherte mit 63
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Durch Anklicken der gelben Schaltfläche <ab wann in Altersrente?> öffnet sich ein neues Formular, Damit kann durch
Auswahl des Geburtsjahres und des Geburtsmonats das Datum des
Rentenbeginns ermittelt werden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen
für die jeweilige Rentenart aufgezeigt.
Wer
sich den Anforderungen des Arbeitslebens nicht mehr gewachsen sieht,
fragt sich, wie es finanziell weitergehen soll, wenn die Arbeit
aufgegeben werden muss. Dabei denkt man häufig zunächst an eine
Erwerbsminderungsrente. Bevor man jedoch einen entsprechenden Antrag
stellt, sollten - oft wesentlich günstigere - Alternativen in Betracht
gezogen werden. Die naheliegendste Alternative ist der Weg über das
Krankengeld. Wenn man seinen Job nicht mehr machen kann, Ist man
arbeitsunfähig. Diese Arbeitsunfähigkeit muss man sich von seinem Arzt
bescheinigen lassen (sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung legt man dem Arbeitgeber vor,
der verpflichtet ist für sechs Wochen weiterhin das reguläre Arbeits
Entgelt zu zahlen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum
hinaus andauern, entsteht der Anspruch auf Krankengeld gegenüber der
Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt entweder 90 % des letzten
Nettolohnes oder 70 % des letzten Bruttolohns.
Wer vor Beginn
der Arbeitsunfähigkeit ganztägig gearbeitet hat, steht im Regelfall mit
dem Krankengeld wesentlich besser da als mit einer
Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ergibt sich
aus den regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung zu versendenden
Renteninformationen. Darin werden drei Zahlen aufgeführt. Die erste
Zahl gibt Auskunft über die zu erwartende Erwerbsminderungsrente, wenn
die Erwerbsminderung unmittelbar zuvor eingetreten ist. Die
Erwerbsminderungsrente deckt im Regelfall nicht einmal ansatzweise den
bisherigen Lebensstandard ab. Von daher ist es auch sinnvoller, statt
einer Erwerbsminderungsrente Krankengeld in Anspruch zu nehmen. Der
Krankengeldanspruch besteht für maximal 78 Wochen, auf die die
sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet wird. Aber
auch nach Beendigung des Krankengeldanspruches ist die Beantragung
einer Erwerbsminderungsrente wirtschaftlich häufig nicht sinnvoll, weil
ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen kann, dessen Höhe im
Regelfall ebenfalls die Erwerbsminderungsrente übersteigt. Zu
berücksichtigen ist zudem, dass sowohl Krankenkasse wie auch
Arbeitsagentur während des Leistungsbezuges in die Rentenkasse
einzahlen, wodurch sich der spätere Rentenanspruch erhöht. All das sind Vorüberlegungen, die man unbedingt anstellen sollte, bevor man einen Antrag auf Erwerbslosen stellt.
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