vertretungübersicht
Wenn wir - nur für Mitglieder - die
Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren übernehmen, benötigen
wir folgende Unterlagen
- eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht
- die
Verpflichtungserklärung zur Zahlung der satzungsgemäß
entstehenden Bearbeitungspauschale in Höhe
von 30 EUR für ein Widerspruchsverfahren bzw. in Höhe von 50 EUR für
ein Klageverfahren sowie eines zusätzlichen Solidarbeitrages in Höhe
einer Jahresgebühr, wenn die Mitgliedschaft bei Beauftragung noch nicht
1 Jahr besteht
- Angaben
zum Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und zu den
Einkommensverhältnissen (§ 53 der Abgabenordnung, der gemeinnützige
Vereine zu entsprechenden Angaben verpflichtet)
Die entsprechenden Unterlagen können durch Anklicken der gelben Schaltfläche oben rechts heruntergeladen und am Bildschirm aussgefüllt werden.
Hinweis: Wir können nur für Mitglieder
tätig werden, wobei unsere Tätigkeit alle Bereiche des Sozialrechts
umfasst. Außerhalb des Sozialrechts ist uns von Gesetzes wegen eine
Vertretung nicht möglich.
Ein Mitgliedsantrag kann über die obige Navigationsleiste online gestellt werden.
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