Infoseiten zum Sozialrecht Email: michael.zweers@vdk.de
vertretungübersicht Wenn wir - nur für Mitglieder - die Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren übernehmen, benötigen wir folgende Unterlagen
  1. eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht
  2. die Verpflichtungserklärung zur Zahlung der satzungsgemäß entstehenden Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 EUR für ein Widerspruchsverfahren bzw. in Höhe von 50 EUR für ein Klageverfahren sowie eines zusätzlichen Solidarbeitrages in Höhe einer Jahresgebühr, wenn die Mitgliedschaft bei Beauftragung noch nicht 1 Jahr besteht
  3. Angaben zum Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und zu den Einkommensverhältnissen (§ 53 der Abgabenordnung, der gemeinnützige Vereine zu entsprechenden Angaben verpflichtet)
Die entsprechenden Unterlagen können durch Anklicken der gelben Schaltfläche oben rechts heruntergeladen und am Bildschirm aussgefüllt werden.

Hinweis:

Wir können nur für Mitglieder tätig werden, wobei unsere Tätigkeit alle Bereiche des Sozialrechts umfasst. Außerhalb des Sozialrechts ist uns von Gesetzes wegen eine Vertretung nicht möglich.

Ein Mitgliedsantrag kann über die obige Navigationsleiste online gestellt werden.