Voraussetzungen erfüllt?

Lassen sich 5 Jahre Wartezeit nachweisen?132
Liegt ein Fall vorzeitiger Wartezeiterfüllung vor?2615
Sind mindestens 36 Pflichtbeiträge innerhalb von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung eingezahlt worden?364
Lassen sich die 36 Pflichtbeiträge innerhalb eines ausnahmsweise verlängerten Fünfjahreszeitraumes nachweisen?465
Ist die Wartezeit von 5 Jahren bereits vor 1984 erfüllt worden?5616
Ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 3 Stunden täglich bei 15 Stunden wöchentlich abgesunken? Auch6177
Liegen besondere Umstände vor, die trotz vorhandenem Leistungsvermögen ausnahmsweise die Annahme einer Erwerbsminderung rechtfertigen?7178
Ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 6 Stunden täglich bei 30 Stunden wöchentlich abgesunken?8910
Wird eine Teilzeittätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze ausgeübt bzw. besteht die konkrete Möglichkeit hierzu?91918
Geburt vor dem 02.01.1961?101120
Wurde zuletzt eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt, die eine Ausbildung von mehr als 2 Jahren voraussetzt oder die wie eine solche Tätigkeit bezahlt wurde?111312
Wurde eine Tätigkeit, die eine mehr als 2-jährige Berufsausbildung voraussetzt oder wie eine solche bezahlt wurde, aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben?121321
Kann die maßgebliche Tätigkeit noch für mindestens 6 Stunden täglich 30 Wochenstunden ausgeübt werden?131614
Kann eine vergleichbare zumutbare Tätigkeit noch für mindestens 6 Stunden täglich bei 30 Wochenstunden ausgeübt werden?142324
Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente scheitert daran, dass sich die erforderliche Wartezeit von 5 Jahren nicht nachweisen lässt.1500
Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente scheitert daran, dass sich 36 Pflichtbeiträge innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht nachweisen lassen.1600
Es besteht ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.1700
Es besteht ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung in Form der sogenannten Arbeitsmarktrente1800
Es besteht ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung1900
Es besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente weil diese auf Versicherte beschränkt wurde, die vor dem 02.01.1961 geboren sind2000
Es besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, weil diese einen sogenannten Berufsschutz voraussetzt.2100
Es besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, weil die bisherige Tätigkeit noch für wenigstens 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann.2200
Es besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, weil zwar die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann, jedoch eine zumutbare vergleichbare Arbeit noch in Betracht kommt.2300
Es besteht ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, weil weder die bisherige Tätigkeit noch eine zumutbare vergleichbare Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.2400