Sozialverband VdK - Kreisverband Rhein-Erft-Kreis
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Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente"
Lassen sich 5 Jahre Wartezeit nachweisen?
ja
nein
Ergebnis
Wartezeit
5 Jahre Wartezeit
Grundsätzlich müssen vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus einer geringfügigen Beschäftigung oder Zeiten aus einem Versorgungausgleich belegt sein.
Ausnahmen:
Es liegt ein Fall der vorzeitigen Wartezeiterfüllung vor
Wenn die volle Erwerbsminderung bereits vor Ablauf der 5 Jahre eingetreten ist, können behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten, für die Pflichtbeiträge gezaht werden, nach Ablauf von
20 Jahren
eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen.