Ermittlung des Rentenabschlags

Ihr Geburtsjahr         Ihr Geburtsmonat  

Lassen sich 40 Jahre mit bestimmten Versicherungszeiten nachweisen?

Dazu zählen vor allem (§ 51 Abs. 3a SGB 6):
  • Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
  • Berücksichtigungszeiten
  • Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld  
  • freiwillige Beiträge mit Einschränkungen

Abschlagsfreier Rentenbeginn ab: ?