Lassen sich 40 Jahre mit bestimmten Versicherungszeiten nachweisen?
Dazu zählen vor allem (§ 51 Abs. 3a SGB 6):
- Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
- Berücksichtigungszeiten
- Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld
- freiwillige Beiträge mit Einschränkungen
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